DERAG Immobilienservice

Infoportal für Mieter.​ 

Aufzug

Bei technischen Problemen und Betriebsstörungen wenden Sie sich bitte an:

DEVA Facility Management GmbH
Rablstraße 10
81669 München

Tel.: +49 89 44218731
Fax: +49 89 44218732

Außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen wenden Sie sich bitte an das Notruf-Telefon.

Dieses entnehmen Sie bitte dem Aushang im Aufzug.

Beim Abschluß von Verträgen (Lieferverträgen u.ä.) und Umzügen ist unter Umständen eine Kabinenerweiterung erforderlich, damit Sie Ihre Waren oder das Umzugsgut sicher transportieren können. Wir bitten Sie, spätestens 5 Werktage vor dem Ausführungstermin den zuständigen Sachbearbeiter oder den Hausmeister über Ihr Vorhaben zu informieren.

(siehe auch Punkt: Wartung)

Bankverbindung

In unserem Mietvertrag haben wir vereinbart, dass Sie für sämtliche Zahlungen eine Einzugsermächtigung erteilen. Normalerweise reicht dies vollkommen aus, denn:
- Sie müssen nicht ständig an Zahlungstermine denken!
- Es kommt nicht zu lästigen Erinnerungen aufgrund vergessener Zahlungen!
- Das Ausfüllen von herkömmlichen oder Online-Formularen entfällt!
- Die Abrechnung dieser Buchungsposten erfolgt kostenfrei!
- Sie brauchen keine Änderungen vorzunehmen und bei Guthaben, z.B. aus der Betriebskostenabrechnung, können wir Ihnen dieses schnell zukommen lassen.
- Abbuchungen können Sie bis zu einem Zeitraum von 8 Wochen widerrufen!
- Anpassungen aufgrund von Betriebs- und Heizkostenrechnungen werden automatisch vorgenommen.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Konto immer eine ausreichende Deckung aufweist. Nur so können Sie hohe Gebühren für eine Überziehung vermeiden, die wir dann an Sie weiterbelasten müssen. Denn nicht nur Ihre Hausbank verlangt Gebühren, sondern auch unsere Bank.

Sollte es dennoch einmal zu einer Rückbuchung gekommen sein, so benutzen Sie für Ihre Zahlungen bitte die eigens für Sie eingerichtete persönliche Kontonummer (im Mietvertrag vermerkt). BIC: NOLADE2HXXX​

Alle Konten werden bei der Norddeutschen Landesbank, Hannover geführt. Bitte vergessen Sie nicht, als Zahlungsgrund Ihre Mieternummer anzugeben, bei Rechnungen die Rechnungsnummer usw..
Ihre Mieternummer entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag bzw. unserer Korrespondenz.

Bauliche Veränderung

Für jede Veränderung der baulichen Grundausstattung in Ihrer Mietwohnung benötigen Sie unsere Genehmigung. Wenn Sie bauliche Veränderungen in der Wohnung planen, beachten Sie bitte, dass Sie die Art und den Umfang der geplanten Maßnahme bei Ihrem Antrag angeben. In einigen Fällen benötigen Sie nicht nur unsere Genehmigung, sondern auch die Zustimmung der Bauaufsicht oder sogar der Baudenkmalpflege. In den meisten Fällen wird von uns die schriftliche Zustimmung erteilt.

Eine Genehmigung kann unter der Bedingung der Einhaltung von Auflagen erfolgen, z. B. der Verwendung bestimmter Materialien etc.. Die Kosten der baulichen Veränderungen und deren spätere Instandhaltung sind vom Mieter zu tragen. In unserem Genehmigungsschreiben wird auch mitgeteilt, ob ausgebaute Einrichtungsgegenstände von Ihnen aufzubewahren sind oder entsorgt werden können. Denken Sie daran, dass es bei Ihrem Auszug aus den Mieträumen zur Rückwandlung der Umbauten kommen kann. Nehmen Sie bei Bauarbeiten Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie die Ruhezeiten. Bauschutt gehört nicht in die Mülltonnen und ist von Ihnen ordnungsgemäß zu entsorgen.

Wenn Sie möchten, geben wir Ihnen gerne Adressen von Firmen, mit denen wir schon seit Jahren zusammenarbeiten, und die sich deshalb mit den örtlichen Gegebenheiten auskennen!

Rufen Sie uns an, oder schreiben Sie Ihrem Sachbearbeiter​​ eine eMail.

Betriebskosten

über die Aufstellung von Betriebskosten
(Betriebskostenverordnung – BetrKV)


§1 - Betriebskosten
(1)  Betriebskosten sind die Kosten, die dem Eigentümer oder Erbbauberechtigten durch das Eigentum oder Erbbaurecht am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes, der Nebengebäude, Anlagen, Einrichtungen und des Grundstücks laufend entstehen. Sach- und Arbeitsleistungen des Eigentümers oder Erbbauberechtigten dürfen mit dem Betrag angesetzt werden, der für eine gleichwertige Leistung eines Dritten, insbesondere eines Unternehmers, angesetzt werden könnte; die Umsatzsteuer des Dritten darf nicht angesetzt werden.

(2)  Zu den Betriebskosten gehören nicht:
1.  die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht, der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit, die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Geschäftsführung Verwaltungskosten),

2.  die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten).

 
§2 - Aufstellung der Betriebskosten - Betriebskosten im Sinne von §1 sind:

1.  die laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, hierzu gehört namentlich die Grundsteuer;

2.  die Kosten der Wasserversorgung, hierzu gehören die Kosten des Wasserverbrauchs, die Grundgebühren, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung von Wasserzählern sowie die Kosten ihrer Verwendung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung, die Kosten der Wartung von Wassermengenreglern, die Kosten des Betriebs einer hauseigenen Wasserversorgungsanlage und einer Wasseraufbereitungsanlage einschließlich der Aufbereitungsstoffe;

3. die Kosten der Entwässerung, hierzu gehören die Gebühren für die Haus- und Grundstücksentwässerung, die Kosten des Betriebs einer entsprechenden nicht öffentlichen Anlage und die Kosten einer Entwässerungspumpe;

4.  die Kosten
a)  des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage,
hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung
oder
b)  des Betriebs der zentralen Brennstoffversorgungsanlage,  hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der Überwachung sowie die Kosten der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums
oder
c)  der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a,  hierzu gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Buchstabe a
oder
d)  der Reinigung und Wartung von Etagenheizungen und Gaseinzelfeuerstätten,  hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen in der Anlage, die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz;

5. die Kosten
a)  des Betriebs der zentralen Warmwasserversorgungsanlage, hierzu gehören die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind, und die Kosten der Wassererwärmung entsprechend Nummer 4 Buchstabe a
oder
b)  der eigenständig gewerblichen Lieferung von Warmwasser, auch aus Anlagen im Sinne des Buchstabens a,  hierzu gehören das Entgelt für die Lieferung des Warmwassers und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a
oder
c) der Reinigung und Wartung von Warmwassergeräten,  hierzu gehören die Kosten der Beseitigung von Wasserablagerungen und Verbrennungsrückständen im Innern der Geräte sowie die Kosten der regelmäßigen Prüfung der Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit und der damit zusammenhängenden Einstellung durch eine Fachkraft;

6. die Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
a) bei zentralen Heizungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe a und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind,
oder
b)  bei der eigenständig gewerblichen Lieferung von Wärme entsprechend Nummer 4 Buchstabe c und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind,
oder
c)  bei verbundenen Etagenheizungen und Warmwasserversorgungsanlagen entsprechend Nummer 4 Buchstabe d und entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind;

7. die Kosten des Betriebs des Personen- oder Lastenaufzugs,  hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Beaufsichtigung, der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft sowie die Kosten der Reinigung der Anlage;

8. die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung,  zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; zu den Kosten der Müllbeseitigung gehören namentlich die für die Müllabfuhr zu entrichtenden Gebühren, die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen, die Kosten des Betriebs von Müllkompressoren, Müllschluckern, Müllabsauganlagen sowie des Betriebs von Müllmengenerfassungsanlagen einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung;​

9. die Kosten der Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung, zu den Kosten der Gebäudereinigung gehören die Kosten für die Säuberung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen, Fahrkorb des Aufzugs;

10. die Kosten der Gartenpflege, hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und  der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen; 

11. die Kosten der Beleuchtung, hierzu gehören die Kosten des Stroms für die Außenbeleuchtung und die Beleuchtung der von den Bewohnern gemeinsam genutzten Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller, Bodenräume, Waschküchen;

12. die Kosten der Schornsteinreinigung,  hierzu gehören die Kehrgebühren nach der maßgebenden Gebührenordnung, soweit sie nicht bereits als Kosten nach Nummer 4 Buchstabe a berücksichtigt sind;​

13. die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,  hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug; 

14. die Kosten für den Hauswart,  hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder  Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden;

15. die Kosten
a) des Betriebs der Gemeinschafts-Antennenanlage,  hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms und die Kosten der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft oder das Nutzungsentgelt für eine nicht zu dem Gebäude gehörende Antennenanlage sowie die Gebühren, die nach dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen,
oder
b) des Betriebs der mit einem Breitbandkabelnetz verbundenen privaten Verteilanlage,  hierzu gehören die Kosten entsprechend Buchstabe a, ferner die laufenden monatlichen Grundgebühren für Breitbandkabelanschlüsse;

16. die Kosten des Betriebs der Einrichtungen für die Wäschepflege,  hierzu gehören die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Überwachung, Pflege und Reinigung der  Einrichtungen, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit sowie die Kosten der Wasserversorgung entsprechend Nummer 2, soweit sie nicht dort bereits berücksichtigt sind;

17. sonstige Betriebskosten, hierzu gehören Betriebskosten im Sinne des § 1, die von den Nummern 1 bis 16 nicht erfasst sind.

Wir haben aufgrund von Erfahrungswerten die Vorauszahlungsbeträge kalkuliert, aber wir können dennoch keine genaue Ermittlung vornehmen, da es z. B. Kostensteigerungen bei den Versorgungsunternehmen gibt, die nicht vorhersehbar sind. Sowohl Guthaben als auch Nachzahlungen bei der Abrechnung sind deshalb normal. Je nach Ergebnis und geplanter Kostenentwicklung werden wir die Vorauszahlungsbeträge nach erfolgter Abrechnung senken oder erhöhen.

Fernsehen

Ihre Wohnung ist mit Kabel-TV ausgestattet worden.
Sie brauchen nichts weiter zu tun, als Ihr TV-Gerät mit dem Kabelanschluss zu verbinden. Die Buchsen für Radio und TV Empfang sind gekennzeichnet worden. Ist der vorhandene Kabelanschluss vielleicht verplombt?  Wir werden uns umgehend um die Freischaltung bemühen.

Was kostet mich das Kabelfernsehen?
Die Gebühren sind bereits in Ihren Vorauszahlungen für die Betriebskosten enthalten. Die Rundfunk- und Fernsehgebühr ist zusätzlich an die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) zu zahlen. An- und Abmeldeformulare bzw. Auskunft über die aktuelle Gebührenhöhe finden Sie auf der Website der GEZ.

Wichtig:  Eine Gebührenbefreiung kann gegebenenfalls beim örtlichen Sozialamt beantragt werden

Fernsehprogramme:

Die aktuelle Kanalbelegung erfragen Sie bitte bei Ihrem Kabel-Provider, der Vodafone Kabel Deutschland, 0800-72 42 643


(siehe auch Punkt: Wartung)

Formularcenter

Gartenpflege

Die Gartenpflege der Mietergärten erfolgt durch die Mieter.

Zur Gartenpflege gehören:
- Neuanlage von Rasen (nach Bedarf)
- Rasenflächen von Unrat befreien, mähen und Mähgut entsorgen, 2x monatlich
- Rasenkanten stechen (nach Bedarf)
- Rasenflächen aufreißen, um den Boden zu lockern und zu lüften; Düngen und Wässern (nach Bedarf)
- Gehölzflächen: Entfernung von Unkraut, Unrat, trockene Triebe bis 2 m Höhe, (2 x monatlich)
- Gehölzflächen düngen (nach Bedarf
- Bodendeckerflächen mit Rindenmulch ( bzw. Torf ) versehen, 1x jährlich
- Unkraut entfernen, 2x monatlich
- Hecken schneiden, säubern, lockern des Bodens, 2x jährlich
- Entsorgung organischer Abfälle, (nach Bedarf)

Um die Lärmbelästigung einzuschränken, bitten wir Sie, die Ruhezeiten einzuhalten.

Gerne können Sie sich auch einer Fachfirma bedienen:


DEVA Facility Management GmbH
Rablstraße 10
81669 München

Tel.: +49 89 44218731
Fax: +49 89 44218732

Hausmeister

Alle Hausmeister werden hauptsächlich von unseren Kooperationspartnern DEVA Facility Management GmbH bzw. Immobilienservice Deutschland gestellt.

Die regulären Arbeitszeiten der Hausmeister sind: Mo.- Do. 07.00 - 16.00 Uhr, Fr. bis 14.00 Uhr. 

Stellen Sie einen Mangel in Ihrer Wohnung fest? Haben Sie Fragen zu notwendigen Kleinreparaturen? Oder liegt Ihnen ein ganz anderes Anliegen auf dem Herzen? 

Die Hausmeister fungieren als Ansprechpartner für Sie und die Firmen, die in Ihrem Objekt Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen durchführen beziehungsweise weisen die Firmen ein und kontrollieren deren Arbeiten (siehe auch die Punkte: Mangel und Kleinreparaturen).

Sie möchten Ihren Hausmeister kontaktieren? Hier sind all' unsere Hausmeister gelistet.

Schauen Sie einfach unter Ihrem Wohnort nach:

Augsburg
Fuggerstraße 14
Immobilien Service Deutschland | Tel.: +49 821 448330


Berlin
Gierkezeile 21
Hr. Knetschke | Tel.: +49 30 43729170 | Mobil: +49 151 26426444

Hielscherstr. 43+45
Hr. Bradler | Mobil: +49 151 26426455

Hielscherstr. 55
Hr. Bradler | Mobil: +49 151 26426455

Hauptstraße 48-52, Lessingstr 19
Hr. Novak | Tel.: +49 30 9164794 | Mobil: +49 172 8920040

Kaiser-Friedrich-Str. 90
Hr. Knetschke & Mr. Scholz | Tel.: +49 30 43729170 | Mobil: +49 151 26426444 | Mobil: +49 160 99459326

Legiendamm 18-20
Immobilien Service Deutschland | Tel..: +49 911 5819735 Mobil: +49 171 8315151

Lessingstr. 18
Hr. Bradler | Mobil: +49 151 26426455

Lessingstr. 25-27
Hr. Novak | Tel..:+49 30 9164794 | Mobil: +49 172 8920040

Maximilian-/Brixenerstr.
Hr. Novak | Tel.: +49 30 9164794 | Mobil:+49 172 8920040

Parkstr. 88a-e
Hr. Degenhardt | Tel..:+49 30 96209688 | Mobil: +49 151 26426453

Parkstr. 89a-e (WEG)
Hr. Stark | Tel.: +49 30 92900836 |

Parkstr. 90a-e
Hr. Degenhardt | Tel.: +49 30 96209688 | Mobil: +49 151 26426453


Erding
Falkenauer Str. 25-29
Hr. Kiesewetter | Tel.: +49 8122 903881 | Mobil: +49 172 9809996


Frankfurt
Mailänder Str. 10/12
Hr. Buggenthin und Hr. Kural | Tel.: +49 69 681006 | Mobil: +49 151 26426454

Niederbornstr. 2
Hr. Michel | Tel.: +49 69 5481515

Tucholsky Str. 77a
Hr. Christmann | Tel.: +49 69 96860438 | Mobil: +49 172 6184128

Tucholsky Str. 70, 84, 86
Hr. Buggenthin und Hr. Kural | Tel.: +49 69 681006 | Mobil: +49 151 26426454

Tucholskystr. 77/79
Hr. Christmann | Tel.: +49 69 96860438 | Mobil: +49 172 6184128


Höchberg

Albert-Schweitzer-Str. 51
Hr. Kindler | Mobil: +49 176 31372590

Albrecht-Dürer-Straße
Hr. Kindler | Mobil: +49 176 31372590

Hans-Sachs-Str. 72-84
Hr. Kindler | Mobil: +49 176 31372590

Hans-Sachs-Str. 86-88
Hr. Kindler | Mobil: +49 176 31372590


München
Balanstraße 79
Hr. Boban | Mobil: +49 171 2329857

Boschetsrieder Straße 130-138
Hr. Kojic | Tel.: +49 89 71050880 | Mobil: +49 151 26426449

Hans-Mielich-Str. 25-27
Hr. Gürsel | Mobil: +49 177 8019898

Krumpterstr. 4-8
Hr. Gürsel | Mobil: +49 177 8019898

Hauzenbergerstr. 13-17 / Elsenheimerstr. 58-60
Hr. Spieß | Tel.: +49 89 577779

Hohenlohestr. 37
Hr. Sutic | Mobil: +49 151 26426443

Klenzestr. 39
Hr. Münnich | Mobil: +49 151 26426427

Klugstr. 91 - 103
Hr. Sutic | Mobil: +49 151 26426443

Lerchenauer Park
Hr. Pohle | Tel.: +49 89 54574524 | Mobil: +49 151 26426445

Milbertshofenerstr. 6+6a
Hr. Pohle | Tel.: +49 89 54574524 | Mobil: +49 151 26426445

Möhlstr. 46
Hr. Kiesewetter | Tel.: +49 8122 903881 | Mobil: +49 172 9809996

Müllerstr. 23
Hr. Münnich | Mobil: +49 151 26426427

Rablstr. 12
Hr. Naletilíc | Tel.: +49 89 44109315 | Mobil: +49 151 26426452

Straßbergerstr. 9/9a
Hr. Kiesewetter | Tel.: +49 8122 903881 | Mobil: +49 172 9809996

Weitlstr. 93 - 97a
Barerstraße 55
Hr. Schmidt | Mobil: +49 151 26426492


Neufahrn
Dietersheimerstr. 65-67e
Hr. Pohle | Tel.: +49 89 54574524 | Mobil: +49 151 26426445


Ulm
Neue Str. 46
ISD Immobilien Service Deutschland  | Tel: +49 731 140589 0


Unterschleißheim
An der Mühle
Hr. Pohle | Tel.: +49 89 54574524 | Mobil: +49 151 26426445

An der Burg
Hr. Pohle | Tel.: +49 89 54574524 | Mobil: +49 151 26426445

An der Schmiede
Hr. Pohle | Tel.: +49 89 54574524 | Mobil: +49 151 26426445

Hausordnung

Häusliche Ruhe
Im Sinne einer vertrauensvollen Hausgemeinschaft haben alle Hausbewohner aufeinander weitgehend Rücksicht zu nehmen, untereinander und im Verhältnis zum Vermieter den Hausfrieden zu bewahren und das ihnen im Rahmen des Vertrages zur Verfügung gestellte Eigentum sorgsam und sachgemäß zu  behandeln. Die gebotene Rücksichtnahme der Hausbewohner aufeinander verpflichtet diese u. a. zu folgendem:

a. Als grundsätzliche Ruhezeiten werden die täglichen Zeiträume von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr festgelegt. An Sonn- und Feiertagen wird diese Ruhezeit erweitert auf 18:00 Uhr bis 08:00 Uhr und 12:00 Uhr bis 15:00 Uhr. Von dieser Regelung ausgenommen sind allein Geschäftsbetriebe in Gewerbeeinheiten der Wohnanlage, wobei auch hier unübliche und übermäßige Lärmstörungen zu vermeiden sind.

b. In den vereinbarten Ruhezeiten dürfen keine ruhestörenden Arbeiten vorgenommen werden. Dies gilt auch für Arbeiten in Kellerräumen und auf bzw. in gemeinschaftlichen Flächen und Räumen in und außer Haus.

c. Das Musizieren in Wohnungen ist ebenfalls grundsätzlich in vorgenannten Ruhezeiten nicht gestattet. Musikinstrumente sind darüber hinaus - soweit möglich – Schall zudämpfen.

d. Tonträger dürfen nicht über Zimmerlautstärke eingestellt werden; sie dürfen auch nicht bei geöffnetem Fenster oder auf Balkonen, Loggien oder Terrassen betrieben werden. Gleiches gilt für Benutzungsgeräusche von genehmigungsfreien - möglicherweise jedoch lärmstörenden Maschinen/Haushaltgeräten.

e. Eltern und Erziehungsberechtigte haben dafür Sorge zu tragen, dass unübliche Ruhestörungen durch Kinder, insbesondere in den vereinbarten Ruhezeiten vermieden werden.

(siehe auch Punkt: Lärm)

Sauberhaltung, Reinlichkeit und sonstige Rücksichtnahme-, Sicherungs- und Sorgfaltspflichten
1. Kehricht, Küchenabfälle u. ä. dürfen nur in die hierfür bestimmten Abfallbehälter/Mülltonnen entleert werden; der Müll ist zu trennen. Glas, Zeitungen und Zeitschriften sind in die von der Stadt/Gemeinde bereitgestellten Sonderbehälter zu entsorgen.

2. Flüssigkeiten und andere Abfälle dürfen nicht aus Fenstern oder über Balkone geschüttet werden. Auch beim Gießen von absturzsicher angebrachten Blumenkästen ist darauf zu achten, dass Gießwasser nicht auf darunter liegende Flächen und/oder Gebäudeteile läuft.

3. In Ausgussbecken, Bade- sowie Duschwannen und WC `s dürfen keine Abfälle und schädliche Flüssigkeiten gegeben werden. Es ist speziell verboten, das WC als Abfalleimer zu benutzen, z. B. für Blechdosen, Watte, Textilien, Hygieneartikel, Windeln, Zeitungen Zigarettenschachteln, Rasierklingen, Bauabfälle, Farbreste, Fette o. ä.

4. Schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen gemeinschaftlicher Räume und Flächen hat der Störer selbstverantwortlich unverzüglich zu beseitigen und ggf. entstandenen Schaden zu ersetzen.

5. Das grundsätzlich in begrenzter Zahl gestattete Halten von Hunden und sonstigen Haustieren bedarf der vorherigen schriftlichen Erlaubnis der Hausverwaltung. Der betreffende Tierhalter muss dafür sorgen, dass durch die Tiere weder Schmutz noch anderweitige Belästigungen verursacht werden. Hunde sind innerhalb des Hauses  und der Außenanlage stets an der Leine zu führen. Verunreinigungen gemeinschaftlicher Gebäudeteile und Flächen sind sofort vom Tierhalter zu beseitigen. Bei Nichtbeachtung dieser Verhaltensregelungen kann eine bereits erteilte Erlaubnis nach einmaliger, erfolgloser Abmahnung widerrufen werden.

6. Das Auftreten von Ungeziefer in den Wohnungen ist dem Verwalter unverzüglich mitzuteilen (z. B. Befall von Schaben, Kakerlaken, Silberfischchen usw.) Kammerjägern darf der Zutritt in Wohnungen nicht verwehrt werden.

7. In Treppenhäusern, Kellergängen, Fluren dürfen keine Gegenstände (z. B. Schuhe, Schränke, Pflanzen, Schirmständer, Blumentöpfe und Kinderspielzeuge etc. -) abgestellt werden. Kinderwagen, Fahrräder und dergleichen sind grundsätzlich nur im Erdgeschoss/Kellergeschoss auf den hierfür vorgesehenen Plätzen zu deponieren. Motorfahrzeuge dürfen grundsätzlich nicht in Kellern abgestellt werden.

8. In Erfüllung versicherungsrechtlicher Vorschriften und zum Schutze der Hausbewohner sind die Haustüren vom 1. Oktober bis zum 31. März eines Jahres um 20:00 Uhr, in den übrigen Zeiten um 21:00 Uhr zu versperren.

9. Für den Anschluss von Rundfunk- und Fernsehgeräten dürfen nur die vorgeschriebenen Spezialanschlusskabel/Anschlüsse an die gemeinschaftliche Antennenanlage verwendet werden. Das Anbringen von gesonderten Außenantennen ist ohne Zustimmung der Verwaltung nicht gestattet.

10. Im Winter ist dafür zu sorgen (auch bei längerer Abwesenheit), dass alle wasserführenden Leitungen (Be- und Entwässerung, Heizung) vor Frost geschützt werden. Weiterhin besteht die Verpflichtung, Balkone von Schnee und Eis (ohne zu salzen) möglichst freizuhalten. Unter Druck stehende Wasseranschlüsse (insbesondere von Geschirrspül- und Waschmaschinen) sollten zumindest bei mehr als 1tägiger Abwesenheit gesichert/abgedreht werden; gleiches gilt für etwaige Gashähne. Vor dem Verlassen der Wohnung sollte auch stets kontrolliert werden, dass alle Wasserausläße abgedreht sind.

11. Das Anbringen von Markisen, Sonnenblenden usw. auf Balkonen und Terrassen bedarf der Zustimmung des Verwalters.

12. Bewohner, welche ihre Wohnung über einen mehr als 3-tägigen Zeitraum unbewohnt lassen wollen, haben einen Schlüssel ihrer Wohnung einer Vertrauensperson oder dem Hausmeister (in einem versiegelten Umschlag) auszuhändigen, um im Notfall zur Verhütung bzw. Beseitigung von Schäden das Betreten der Wohnung zu ermöglichen. Der Hausmeister soll eine fremde Wohnung allerdings nur mit einer oder mehreren Zeugenpersonen betreten.

13. Schlüsselverluste (bei bestehender Zentralschließanlage mit Öffnungsmöglichkeiten gemeinschaftlicher Räume) sind unverzüglich dem Verwalter zur melden; Ersatzbestellungen erfolgen über den Verwalter anhand des von ihm verwahrten Schließ-Sicherungsscheines. Die Kosten für Ersatzschlüssel (und ggf. neue Schlüssel) hat der betreffende Mieter zu tragen. Am Ende des Mietverhältnisses muss aus Sicherheitsgründen, bei Verlust von Schlüsseln der Schließzylinder erneuert werden.

14. In den Wohnungen, Kellern und Speichern sowie gemeinschaftlichen Räumen dürfen keine brennbaren, explosiven oder giftigen/ätzenden Materialien und Flüssigkeiten gelagert/aufbewahrt werden.

15. Das Rauchen in gemeinschaftlichen Räumen des Hauses (insbesondere Fluren, Treppenhäusern, Kellergängen, Wasch-, Trocken- und Abstellräumen, der Tiefgarage usw.) ist nicht gestattet. Beim Rauchen auf Balkonen, Loggien, Terrassen oder in Räumen mit geöffneten Fenstern/Türen ist auf Nachbarbewohner Rücksicht zu nehmen.

Waschordnung
Waschen innerhalb der Wohnung ist nur für Kleinwäsche gestattet, sofern Wohnungen nicht mit eigenen, modernen Haushaltwaschmaschinen ausgestattet sind. Grundsätzlich können - wenn vorhanden - die gemeinschaftlichen Wasch- und Trockenräume bzw. Einrichtungen benutzt werden. Das Wäschetrocknen auf Loggien, Terrassen und gemeinschaftlichen Gartenflächen hat zu unterbleiben; ausgenommen sind hierfür bestimmte Flächen (Wäschetrockenplatz). Auf Balkonen ist das Trocknen nur gestattet, wenn Trockenständer (unter Brüstungshöhe) nicht von außen sichtbar sind. Die Einteilung zur Benutzung der Waschküche erfolgt im Zweifelsfall durch den Hausmeister. Es ist darauf zu achten, dass nach Beendigung des Waschvorganges die Waschküche einschließlich der Maschinen in sauberem Zustand dem Hausmeister bzw. nachfolgenden Nutzern zu übergeben ist. Das gleiche gilt für den etwaigen Trockenraum nach Abtrocknen der Wäsche. Die Bedienung der Wasch- und Trockenmaschinen ist Kindern grundsätzlich nicht gestattet.

Feuer- und Kälteschutz
Zur Vermeidung von Brandgefahr dürfen Keller- und Speicherräume nicht mit offenem Licht betreten werden. Das Einstellen und Lagern von brennbaren Gegenständen, wie Holz und Polstermöbel, Autoreifen etc. in Keller- und Speicherabteilen ist grundsätzlich verboten.
Bei Frostwetter sind Räumlichkeiten, insbesondere Bad, Toilette und Küche vor allzu starker Auskühlung zu schützen (vor allem bei längerer Abwesenheit bzw. Leerstand der Wohnung) Die Kellerfenster sind grundsätzlich geschlossen zu halten.

Sonstiges
1. Jeder Mieter haftet für seine Familienangehörigen, sein Dienstpersonal und die Besucher hinsichtlich der Beachtung dieser Hausordnung.
 
2. Beschwerden über die Nichtbeachtung einzelner Bestimmungen dieser Hausordnung sind dem Verwalter schriftlich unter Hinweis auf Fakten und Daten (nicht in anonymer Form) zuzuleiten.
 
3. Der Hausmeister ist angewiesen, ebenfalls auf die Einhaltung der Hausordnung zu achten; der Hausmeister handelt hier in seiner Eigenschaft als Beauftragter der Hausverwaltung.
 
4. Ein Lift/Aufzug (falls vorhanden) ist nur für die Personenbeförderung, nicht für den Transport von größeren Möbeln oder sonstigen sperrigen und schweren Gegenständen bestimmt. Die Eltern von Kindern haben darauf zu achten, dass der Lift nicht als Spielraum von Kindern missbraucht wird. Für alle schuldhaften Beschädigungen haften die verantwortlichen Verursacher von Schäden, bei Kindern deren aufsichtspflichtige Eltern oder Erziehungsberechtigte.
 
5. Über Ergänzungen und Änderungen dieser Hausordnung entscheidet der Eigentümer/ die Eigentümer unter Berücksichtigung von Billigkeitserwägungen im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung. Sollten einige Bestimmungen dieser Hausordnung gerichtlicher Gültigkeitskontrolle im Einzelfall nicht standhalten, werden ungültige Bestimmungen durch sinngemäß gültige Bestimmungen ersetzt.

6. Gegebenenfalls gilt die Hausordnung einer WEG vorrangig bzw. ergänzend zu den vorgenannten Regelungen.​


Hausreinigung

Die Hausreinigung erfolgt durch eine externe Firma, und wird mit den Betriebskosten abgerechnet.
(siehe auch Punkt: Betriebskosten)


Haben Sie Fragen zur Reinigung Ihres Hauses?
Dann wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Sachbearbeiter. Wir werden Ihr Anliegen umgehend weiterleiten.

Haustiere

Das Halten von Tieren ist grundsätzlich genehmigungspflichtig!

Hiervon ausgenommen sind nur Kleintiere, wie zum Beispiel Wellensittiche, Fische und Hamster.
In Ihrem eigenen Interesse lassen Sie sich in jedem Fall eine schriftliche Genehmi-gung für Ihren "Liebling" geben!

Kontaktieren Sie einfach Ihren zuständigen Sachbearbeiter​.

Katze
Die Katze darf nur in der Wohnung gehalten werden. Es dürfen keine Geruchs- oder Geräuschbelästigungen für die Mitbewohner auftreten.
Es dürfen keine Verstopfungen durch Katzenstreu o.ä. auftreten.
Verschmutzungen, die durch die Katze verursacht wurden, sind umgehend zu beseitigen.
Sie haften für Schäden, die durch die Katze verursacht wurden. Die Katze darf nicht zu Zuchtzwecken gehalten werden.

Hund
Größe des Hundes muss an Größe der Wohnung angepasst sein.
Der Hund ist innerhalb der Wohnanlage stets an der Leine zu führen.
Verschmutzungen sind umgehend zu beseitigen. Für durch den Hund verursachte Schäden haften Sie.
Mitbewohner dürfen durch den Hund nicht belästigt werden. Genehmigungen werden nur für einen Hund erteilt.

Für Kampfhunde erteilen wir keine Genehmigung. Der Hund darf nicht zu Zuchtzwecken gehalten werden.

Heizung

HINWEIS: Unabhängig davon, wie die Heizkostenverteiler in Ihrer Wohnung angebracht wurden: Bitte vermeiden Sie es, diese empfindlichen Geräte zu beschädigen, mit Farbe zu überstreichen o.ä.

Heizkostenverteiler nach dem Verdunstungsprinzip
Im Gerät befindet sich eine Messampulle, die mit einer speziellen Messflüssigkeit gefüllt ist. Dreht man das Heizungsventil auf, steigt die Temperatur im Heizkörper an. Entsprechend dieser Wärmeeinwirkung verdunstet Messflüssigkeit; je niedriger die Temperatur, um so geringer die Verdunstung. Je nach Wärmeverbrauch senkt sich der Flüssigkeitsspiegel und kann in exakten Verbrauchswerten auf der Skala ausgelesen werden. Am Ende der Heizperiode wird die Menge der verdunsteten Flüssigkeit in Verbrauchswerten von der Skala abgelesen. Diese Skala wird nach Bauart, Größe und Leistung des jeweiligen Heizkörpers berechnet. Auf diese Weise erhält man für jeden Heizkörper Verbrauchswerte, deren Summe pro Wohnung Maßstab und Berechnungsgrundlage für die anteiligen Heizkosten ist. Nach dem Ablesen wird eine neue Ampulle eingesetzt. Die Vorjahresampulle verbleibt zur Kontrolle im Gerät. Das Ableseergebnis kann so jederzeit nachgeprüft werden.
 
Heizkostenverteiler mit elektronischer Erfassung
Diese Variante gibt Ihnen die Möglichkeit, auf einen Blick den genauen aktuellen Verbrauchswert zu ermitteln. Dem Gerät werden vor der Installation die Leistungswerte des Heizkörpers eingegeben, für den er bestimmt ist. Hochsensible Fühler erfassen die aktuellen Temperaturen von Heizkörper und Raum und bewerten sie auf der Grundlage der eingegebenen Leistungsdaten. Das Gerät prüft außerdem die Raumtemperatur in Verbindung mit der Heizkörpertemperatur. Bei Fremdwärmeeinfluss wird mit einer festen Raumtemperatur gerechnet. So ist gewährleistet, daß nur die tatsächlichen Werte registriert und angezeigt werden. Auf dem Digitaldisplay können Sie abwechselnd den Vorjahreswert und den aktuellen Wert sehen. Die Ablesung wird durch die Firma Techem AG durchgeführt. Die Geräte, die mit Funksendern ausgestattet sind, entsprechen dem neuesten Stand der Technik. Am Ablesestichtag werden die Verbrauchswerte außerhalb Ihrer Wohnung von einem zentralen Empfänger ausgelesen. So muß Ihre Wohnung also nicht mehr betreten werden!

Thermostatventile
Nutzen Sie die Vorteile und sparen Sie dazu noch Geld, indem Sie folgende Hinweise beachten:

Die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage wird zentral geregelt. D.h. die in das Haus gelieferte Heizwassertemperatur ist unterschiedlich hoch und wird mit Regeleinrichtungen der jeweils herrschenden Außentemperatur angepasst.
Das Thermostatventil sorgt selbständig und zuverlässig für eine nahezu konstante Innentemperatur und trägt somit zur Einsparung von Heizkosten bei.
Der Heizbetrieb wird im Zeitraum von 22.30 - 05.30 Uhr reduziert, nicht abgeschaltet. Das heißt, es wird die Vorlauftemperatur abgesenkt (Nachtabsenkung).

Das Wohlbehagen unterliegt einem sehr subjektiven Urteil. Hier bieten die Thermostatventile eine ideale Ergänzung zur elektronischen außentemperaturabhängigen Regelung. Sie gestatten es, in vernünftigen Grenzen die Temperatur eines jeden Raumes einzustellen und einzuhalten.
Das Thermostatventil sollte nie zu hoch eingestellt werden. Bei zu hoher Einstellung wird die Temperaturregelung unwirksam gemacht. Wenn Ihr Thermostatventil mit Einstellziffern ausgerüstet ist, sind angenehme Wohnraumtemperaturen im allgemeinen zwischen den Einstellziffern 3 und 4 zu erreichen. Auch bei voll geöffnetem Ventil sollen nur die durch die Regelung eingestellten Temperaturen erreicht werden (DIN 4701 Teil II):

Wohn- und Schlafräume:   20 °C
Küche:    20 °C
Bäder    24 °C
beheizte Nebenräume:
Vorräume Flure:    15 °C
Treppenhäuser:    10 °C

Thermostatventile erfassen auch die so genannte Fremd- und Gratiswärme, die z. B. von der Sonne, elektrischen Lichtquellen, Kochherden, Fernsehgeräten usw. sowie auch vom Menschen selbst abgegeben werden. Das Thermostatventil berücksichtigt diese Wärme und drosselt die Wärmezufuhr zum Heizkörper. Dadurch wird der Heizkörper nur teilweise warm oder er kann völlig erkalten, ohne dass die Innentemperatur absinkt.
Der Thermostat sollte auf eine konstante Raumtemperatur von 20 bis 21 °C eingestellt werden, damit lassen sich Heizkosten sparen. Es kann vorkommen, dass aufgrund stark ungleichmäßigen Heizens letztlich keine Kosten gespart werden. Deshalb ist es nicht sinnvoll, die Heizkörper für mehrere Stunden am Tage oder während der Nacht völlig abzustellen. Bei Außentemperaturen unter ca. - 5 °C sollte keine Veränderung an den Thermostatventilen vorgenommen werden, da sonst die Außenwände zu stark auskühlen.
Das Zustellen der Heizflächen z. B. mit Möbelstücken, das Anbringen von Heizkörperverkleidungen sowie langer Gardinen und Übergardinen behindern die Wärmeabgabe an den Raum. Der Energieverbrauch wird erhöht und dementsprechend auch die Heizkosten. Der Heizkörperthermostat muss völlig frei bleiben, damit er jederzeit von der Raumluft "umspült" wird und somit einwandfrei arbeiten kann.

Lüften
Während der Heizperiode sollten die Fenster nur kurz (ca. 5 - 10 Minuten) zum Lüften geöffnet werden. Ist ein längeres Lüften erforderlich, sollten Sie die Thermostatventile in die niedrigste Stellung bringen. Denn der Heizkörperthermostat versucht, auch bei geöffneten Fenstern die Temperatur zu halten, d. h., er öffnet die Heizwasserzufuhr voll. Mit einem voll geöffneten Heizkörperventil verschwenden Sie Energie und Ihr Geld. Allerdings kann es vorkommen, dass der Heizkörper in der Stellung "*" (Frostschutz, ca. 6 °C) und geöffnetem Fenster trotzdem warm wird.

Wie können feuchte Stellen, Stockflecken, Schimmel, Tapetenlösen und Modergeruch in den Räumen besonders im Winter verhindert werden?
Die Feuchtigkeit kommt von innen, nicht von außen! Luft verbindet sich mit Wasser, deshalb enthält sie eine mehr oder weniger große Menge Wasser in Form von Wasserdampf. Die Luft kann jedoch nur begrenzt dampfförmiges Wasser aufnehmen. Dies hängt im wesentlichen von der Lufttemperatur ab. 1 m³ Luft mit einer Temperatur von 0 °C kann höchstens 5 Gramm Wasser aufnehmen. Bei 20 °C beträgt die Belastungsgrenze 17 Gramm und bei 30 °C schon 30 Gramm Wasser.

Wird in einer Wohnung mit Feuchtigkeit angereicherte Luft abgekühlt, kann die Temperatur unterschritten werden, bei der die Luft den unsichtbaren Dampf nicht mehr festhalten kann, sondern Teile davon als Wasser ausscheiden muss. Die Ausscheidung beginnt dort am ehesten, wo die Abkühlung der Luft am weitesten fortgeschritten ist, d. h. an den kältesten Stellen im Raum, wie z. B. an Fensterscheiben oder in Raumecken. Das dampfförmige Wasser muss durch ausreichenden Luftaustausch regelmäßig aus der Wohnung abgeführt werden, wenn es nicht langsam die Wände durchfeuchten und zerstören soll.

Zur Vermeidung von Feuchtigkeitsschäden und daraus entstehenden Schimmelpilzbildungen sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen:
Ausreichendes Heizen in allen Räumen
Zirkulation der Raumluft durch Abstand zwischen Wand und Schrank ermöglichen
Heizkörper möglichst nicht verkleiden
Geschlossene Türen
größere Blattpflanzen in gut beheizten Räumen aufstellen
möglichst schnellen Luftaustausch - zwischen 5 bis 10 Minuten -ermöglichen durch weitgeöffnete Fenster und Türen
keine Dauerlüftung durch spaltenbreites Offenhalten oder Ankippen von Fensterflügeln
kurzes Lüften nach Duschen oder Kochen

Nach dem Schließen der Fenster müssen Sie den Thermostat natürlich wieder auf die ursprüngliche Einstellung drehen.

Kleinreparaturen

Die laufende Instandhaltung obliegt nach dem Gesetz grundsätzlich dem Vermieter. Die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht kann jedoch durch den Mietvertrag teilweise dem Mieter auferlegt werden. Dies betrifft vor allem die Kleinreparaturen.

Was sind Kleinreparaturen?
Kleinreparaturen sind kleinere Reparaturen an allen Teilen der Mietwohnung, die Ihrem direkten und häufigen Zugriff ausgesetzt sind.

- Installationsgegenstände für Elektrizität (z.B. Steckdosen, Antennendosen)
- Installationsgegenstände für Wasser (z.B. Oberteile, Spüler und Beseitigung  von Abflussverstopfungen vor dem Hauptrohr)
- Heiz- und Kocheinrichtungen (Herdplatten, Thermostatventile)
- Fenster- und Türverschlüsse, -beschläge
- Verschlussvorrichtungen von Fensterläden

(siehe auch Punkt: Mängel)

Kündigung

Falls Sie daran denken, Ihre Wohnung zu kündigen, würden wir uns freuen, wenn Sie uns kurz mitteilen würden, warum Sie ausziehen möchten. Bei jedem Mieter gibt es dafür ganz unterschiedliche Gründe.

Wenn Sie einverstanden sind, wird der zuständige Sachbearbeiter dann mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um Ihnen ein persönliches Gespräch anzubieten. Hierbei würden wir gerne näher auf die von Ihnen geschilderten Gründe und Ihre eventuelle Unzufriedenheit eingehen. So können wir vielleicht gemeinsam eine passende Lösung für Probleme bzw. Ihren Wohnungswunsch finden. Vorab können Sie schon einmal einen Blick auf die Wohnungsangebote werfen, die wir für Sie bereit halten.

Wenn Sie sich dennoch entscheiden sollten, umzuziehen, bedauern wir dies und wünschen Ihnen zu Ihrer neuen Wohnung alles Gute. Gleichzeitig bieten wir Ihnen schon jetzt unsere Beratung an, wenn Sie wieder einmal an einem neuen Zuhause interessiert sein sollten.

Ihre Kündigung muss bis zum dritten Werktag eines Monats bei uns eingehen, damit sie zum Ende des übernächsten Monats wirksam wird. Alle Mieter der Wohnung müssen unterschreiben. Die maßgebliche Frist bestimmt sich nach den Regelungen Ihres Mietvertrags bzw. nach den gesetzlichen Bestimmungen
Selbstverständlich werden wir uns bemühen, die Wohnung so früh wie möglich wieder zu vermieten. Dabei versuchen wir auch Ihren Wünschen bezüglich der Stellung eines Nachmieters entgegenzukommen.

Lärm

Die deutsche Lärmschutzverordnung untersagt störenden Lärm in der Nachtzeit zwischen 22 und 6 Uhr und in der Abendzeit von 20 bis 22 Uhr werktags bzw. an Sonn- und Feiertagen. Für die Tageszeit von 6 bis 20 Uhr gilt, dass vermeidbare und störende Geräusche ebenfalls zu unterlassen sind.
Mit Rücksicht auf die ruhebedürftigen Bewohner sollte auch die Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr eingehalten werden.

(siehe auch Punkt: Hausordnung)

Bitte beachten Sie, dass gegebenenfalls mit der für Sie zuständigen Gemeinde gesonderte Regelungen existieren, die ebenfalls beachtet werden müssen.

Bitte betreiben Sie Musik nur in Zimmerlautstärke!
Bei Partys bitte die Nachbarn informieren und besonders auf die Lautstärke nach 22 Uhr achten!
Handwerkliche Tätigkeiten, wie z.B. Bohren bitte rücksichtsvoll und nicht in den Mittags- und Abendstunden erledigen! Bitte informieren Sie Ihre Nachbarn!

Wenn Sie sich durch den Lärm von Mitbewohnern gestört fühlen, sollten Sie zunächst das persönliche Gespräch suchen und die betreffenden Mitbewohner um Ruhe bitten. Im gegenseitigen Interesse formulieren Sie Ihre Bitte äußerst höflich, um Provokationen u.ä. vermeiden zu können! Sollten dieses Gespräch und eventuell weitere Gespräche nicht gefruchtet haben, informieren Sie bitte die Polizei, die für eine Unterlassung des ruhestörenden Lärmes sorgen kann.

Bei lange anhaltenden Lärmbelästigungen benachrichtigen Sie bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter, damit wir gezielt den Ursachen nachgehen können.

Mietermodernisierung

Jede bauliche Veränderung in Ihrer Mietwohnung bedarf der Zustimmung durch uns.

Bitte reichen Sie Ihren Antrag bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter​ ein. Nach der Prüfung wird Ihnen in der Regel die Genehmigung für Ihr Modernisierungsvorhaben erteilt werden. Diese schriftliche Zustimmung benötigen Sie, um gegebenenfalls Fördermittel für Ihre Modernisierung zu erhalten.

Mietschulden

Leider kommt es vor, dass Mieter unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten und nicht in der Lage sind, Ihren Mietzahlungsverpflichtungen nachzukommen. Gerade bei der heutigen Arbeitsmarktsituation kann es schnell zu Einkommenseinbußen kommen. Deshalb sind wir bestrebt, Ihnen Ihren Wohnraum zu erhalten und können Sie dabei unterstützen. Zunächst sollten Sie in jedem Fall Ihren zuständigen Sachbearbeiter ansprechen. Er/Sie kann gegebenenfalls auch weitere Kontakte herstellen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Wohngeld oder aber Sozialhilfe zu beantragen.

(siehe auch die Punkte: Wohngeld und Sozialhilfe)


TIPP:
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind wir unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt, bei Mietrückständen das Mietverhältnis zu kündigen und die Herausgabe der Wohnung zu verlangen! Lassen Sie es nicht soweit kommen! Es liegt allein in Ihrer Hand, eine solche Situation zu vermeiden!

Mängel

Was muss ich tun?
Stellen Sie Mängel in Ihrer Wohnung, im Haus oder in den Außenanlagen fest, dann benachrichtigen Sie Ihren zuständigen Sachbearbeiter  bitte sofort.

Für jeden Schaden muss eine gesonderte Mängelmeldung ausgefüllt werden, da diese als Auftrag von uns an die entsprechende Fachfirma weitergeleitet wird.

Liegt uns Ihre Mängelmeldung vor, beauftragen wir einen Handwerker, der sich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzt.

Wir behalten uns vor, den Mangel vorher zu überprüfen. Bitte verschaffen Sie dem Handwerker zur verabredeten Zeit Zugang zu Ihrer Wohnung, um eine schnelle Mängelbeseitigung gewährleisten zu können.

(siehe auch die Punkte: Kleinreparaturen und Hausmeister)

Müll

Tipps zur Mülltrennung

Jeder kann seinen Beitrag leisten, wertvolle Umweltressourcen zu schonen und spart dabei noch Geld! Heute bedient man sich intelligenter Müllverwertungs- und Aufbereitungskonzepte, deshalb sollten Sie Ihre Abfälle trennen nach Papier, Glas, Verpackungen und Kunststoffe, Bioabfälle und Restmüll. Oberster Grundsatz sollte immer sein, Abfälle jeglicher Art zu vermeiden!

Was gehört in welchen Behälter?
Altglas: Altgläser sind nach Farben (weiß, grün, braun usw.) zu sortieren
Papier: in diese Tonnen gehören Papier und Pappe
Gelbe Tonne: Verpackungen aus Kunststoff, Metall sowie Getränkekartons
Bio-Tonne: Obst- und Gemüsereste, Pflanzenabfälle, Speisereste (kein Fleisch), Kaffee- und Teesatz
Restmüll

Sonderabfälle ( z.B. Altöl, Batterien, Elektronikschrott, Farbreste ) gehören nicht in den Hausmüll und sind gesondert zu entsorgen!

Bitte achten Sie darauf, dass gerade in der wärmeren Jahreszeit unbedingt die Deckel der Tonnen zu schließen sind, um starke Geruchsbelästigungen zu vermeiden und Schädlingsbefall zu verhindern!


Noch ein Hinweis zum Sperrmüll
Sperrmüll gehört nicht in den Restmüll-Behälter und auch nicht neben die Behälter! Ebenfalls ist darauf zu achten, dass Sperrmüll nicht im Treppenhaus, in Kellergängen und Trockenräumen abgelagert wird. Aus brandschutztechnischen- und Sicherheitsgründen sind wir verpflichtet, diese Räume und Wege freizuhalten. Die anfallenden Kosten für die Entsorgung des Sperrmülls sind nicht unerheblich, aber vermeidbar.

Eine ordnungsgemäße und umweltgerechte Entsorgung ist über die Recyclinghöfe der Stadtreinigung möglich.
Sperrmüll können Sie auch kostenpflichtig von der Stadtreinigung abholen lassen.

Wohin mit alten Autos?
Liefern Sie Ihr Altauto bei einem zugelassenen Entsorgungsunternehmen ab, das Ihnen den vorgeschriebenen Verwertungsnachweis ausstellt (Verordnung über Verwertungs- und Beseitigungsnachweise / Nachweisverordnung NachwV vom 10.09.1996 GBl. I S. 1382).

Melden Sie es weiterhin bei der Kraftfahrzeugzulassungsstelle ab. Es ist verboten, Altautos irgendwo stehen zu lassen. Wer es dennoch tut, dem drohen ein empfindliches Bußgeld und die Kosten für das Abschleppen.

Müll & illegaler Abfall

Einige Bürger verunreinigen unsere Stadt und gefährden die Umwelt, indem sie ihre Abfälle illegal irgendwo ablagern, statt sie ordnungsgemäß zu entsorgen. Helfen Sie mit, unsere Stadt sauber zu halten. Zeigen Sie illegale Abfallablagerungen dem Umweltamt an, damit die Gefahren beseitigt und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden können. Wenn Sie illegale Abfallablagerungen bemerken, wenden Sie sich bitte auf privaten Grundstücken und Freiflächen an das Umweltamt,auf öffentlichem Straßenland an das Tiefbauamt, in öffentlichen Grünanlagen an das Naturschutz- und Grünflächenamt.

Wohin mit Elektroschrott?
Liefern Sie ausgediente Elektrogeräte auf den Recyclinghöfen der Stadtreinigung ab, oder lassen Sie sie von der Stadtreinigung abholen. Die Entsorgung von Elektroschrott ist entgeltpflichtig. (außer Kleingeräte, die in die Gitterboxen auf den Recyclinghöfen passen).

Elektroschrott kann viele verschiedene Schadstoffe enthalten, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen, aber auch wertvolles Material, das als Rohstoff zurückgewonnen werden kann. Daher wird sämtlicher Elektroschrott getrennt von anderen Abfällen gesammelt und einer sachgemäßen Verwertung und Entsorgung zugeführt.

Straßenreinigung
Wie oft eine Straße gereinigt wird, bestimmt die Stadtreinigung. Die Höhe der Kosten, die uns die Stadtreinigung pro Haus für Straßenreinigung in Rechnung gestellt werden, hängt von der eingestuften Häufigkeit der Reinigung und von der Größe des Grundstückes ab.

In den Kosten enthalten sind auch die Schnee- und Eisbeseitigung. Diese Kosten beziehen sich nur auf öffentliche Straßen. Deshalb muss beispielsweise die Schnee- und Eisbeseitigung auf Gebäudezufahrten und Privatwegen an den Häusern separat erfolgen.

Notfall

Was ist ein Notfall?
Notfälle sind Brände, Explosionen oder Überschwemmungen.

Ein Notfall muss sofort behoben werden, um weitere Schäden abzuwenden.
Wenn z.B. Wassertropfen von Ihrer Zimmerdecke herabtropfen, fragen Sie zunächst den entsprechenden Mieter. Öffnet Ihnen niemand die Tür, melden Sie diesen Schaden Ihrem Sachbearbeiter .

Bemerken Sie einen unangenehmen Gasgeruch - denken Sie bitte auch hier daran: Lieber vorbeugen und Ihren Verdacht äußern, als Gesundheitsgefährdungen oder Schäden in Kauf zu nehmen.

Stecken Sie mit dem Aufzug zwischen zwei Etagen fest, drücken Sie bitte den Alarmknopf und bewahren Sie die Ruhe. Innerhalb kürzester Zeit wird der Notdienst zur Stelle sein. Wenn Sie bemerken, dass der Aufzug nicht betriebsbereit ist, melden Sie dies umgehend Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Bitte helfen Sie mit und denken Sie daran: Je eher Sie uns oder ggf. die Feuerwehr in solchen Situationen benachrichtigen, desto sicherer lassen sich Verletzungen vermeiden und um so geringer sind Schäden an Ihrem und unserem Eigentum.

Vorbeugen von Notfällen
Helfen Sie mit, Schäden schon im Vorfeld zu vermeiden.

Schalten Sie bitte beim Verlassen Ihrer Wohnung alle elektrischen Geräte aus.

Auch die Wasserzuflusshähne sollten beim Verlassen geschlossen werden.

Wenn Sie verreisen, denken Sie bitte daran, den Haupthahn abzudrehen und die Netzstecker herauszuziehen.

Bitte informieren Sie gegebenenfalls Ihren Sachbearbeiter darüber, wo Ihre Schlüssel hinterlegt sind.

In allen unseren Wohngebäuden finden Sie für Ihre Sicherheit Feuerlöscher, Notausgänge, Fluchtwege, Nottreppen oder Dachausstiege.

Bemerken Sie an diesen Dingen irgendwelche Beschädigungen oder aber sind Fluchtwege - z. B. durch Müll - versperrt, melden Sie das bitte unverzüglich Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.

Zu Ihrer Sicherheit sind wir hier auch auf Ihre Hilfe angewiesen.

Notdienste
Bei technischen Störungen außerhalb der normalen Geschäftszeiten z.B. bei Ausfall der Heizungsanlage, Betriebsstörungen des Aufzugs etc. wenden Sie sich bitte an die Notfallnummern, welche am Informationsbrett Ihres Hauseingangs aushängen!

Strom

Seit der Neuregelung des Energiewirtschaftsgesetzes im April 1998 kann jeder Verbraucher seinen Strom da kaufen, wo er am preiswertesten ist.

Den Anbieter zu wechseln, lohnt sich aber nicht in jedem Fall. Grund dafür ist unter anderem, dass immer noch das Ursprungsunternehmen den Strom des billigeren Konkurrenten bis ins Haus liefert und daran natürlich - vergleichbar mit der Telekom bei den Telefonanschlüssen - auch verdient. Schwierig ist es zudem, einen geeigneten, wirklich preiswerten Anbieter zu ermitteln, denn im Gegensatz zu den Industrieunternehmen weiß der normale Endverbraucher in aller Regel nicht, wie viel Strom er wann benötigt. Mittlerweile kann man aber mit sogenannten Lastenprofilen seinen Verbrauch in etwa einschätzen (z.B. www.verivox.de) Bei manchen Haushalten lohnt sich der Wechsel allerdings kaum, denn je geringer der Verbrauch, desto niedriger ist auch die Summe, die pro Jahr eingespart werden kann.

Grundsätzlich ist es egal, wo der Lieferant sitzt: Es ist problemlos machbar, in Berlin zu wohnen, den Strom aber aus Schweden zu beziehen. Ob das sinnvoll ist, steht freilich auf einem anderen Blatt, denn man sollte nicht nur den wirtschaftlichen Aspekt bei der Wahl des Anbieters berücksichtigen, sondern auch den ökologischen.

Vor dem Wechsel sollten mehrere Angebote eingeholt und kritisch verglichen werden:
Sie sollten genau prüfen, ob der Endpreis mit allen Preisbestandteilen genannt ist (Arbeitspreis, Grundpreis, Verrechnungspreis, Preis für Durchleitung einschließlich Konzessionsabgabe, Stromsteuer, Mehrwertsteuer, eventuell ein fixer zusätzlicher Preisbestandteil bei Mindermengenabnahme)
Ist ein genauer Termin für den Beginn der Stromlieferung genannt?
Gehen Sie keine längeren Bindungen ein. Eine Bindung bis zu einem Jahr ist empfehlenswert.

Ungeziefer

Trotz aller Reinlichkeit kann es vorkommen, dass sich in der Wohnung Ungeziefer breit macht.

Beugen Sie dem Eindringen von Schädlingen vor. Bewahren Sie Lebensmittel wie Mehl und Reis stets in gut verschließbaren Gläsern auf. Gegen feuchtigkeits- und wärmeliebende Tiere wie Asseln, Silberfische und Schaben hilft es, Räume gut trocken zu halten. Hat sich aber dennoch Ungeziefer in Ihrer Wohnung eingenistet, prüfen Sie vor dem Einsatz der "chemischen Keule", ob es nicht andere Bekämpfungsmöglichkeiten gibt, denn was Insekten tötet, kann auch für Menschen gefährlich sein.

Nach den Vereinbarungen des Mietvertrages ist der Mieter verpflichtet, seine Wohnung ungezieferfrei zu halten. Für einen Befall, für den Mieter selbst verantwortlich sind, wird eine Bekämpfung nicht von uns beauftragt. Anders ist es bei Schaben, Speckkäfern, Pharaoameisen etc. Diese Maßnahmen sind aufwendig und betreffen häufig nicht nur eine einzige Wohnung. In solchen Fällen sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen, denn eine Bekämpfung durch einen Schädlingsbekämpfer kann nur dann erfolgreich sein, wenn die Herkunft der Schädlinge ausgemacht wird und erforderliche Bekämpfungsmaßnahmen in allen betroffenen Wohnungen in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt werden.

Bitte melden Sie sich bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter​, wenn Sie in Ihrer Wohnung Ungeziefer bemerken.

Untervermietung

Was ist zu beachten?
Für eine Untervermietung brauchen Sie unbedingt unsere Erlaubnis. Denn uns als Vermieter interessiert es natürlich, wer in unseren Wohnungen wohnt, sei es als Mieter oder als Untermieter. Geben Sie bitte in Ihrem schriftlichen Antrag unbedingt Ihre Gründe für die geplante Untervermietung an ! Wichtig ist auch der Vor- und Nachname sowie das Geburtsdatum des Untermieters.
Wenn die Person des Untermieters keinen wichtigen Grund liefert, der zu seiner Ablehnung führen könnte, und wenn Ihre Wohnung nicht überbelegt sein würde, steht einer Untervermietung in der Regel nichts im Wege. Wir erheben einen Zuschlag zur Mietzahlung von 50 – 100 Euro.(Untermietzuschlag).

Wir empfehlen Ihnen, mit Ihrem Untermieter einen schriftlichen Vertrag abzuschließen und sich die Police einer privaten Haftpflichtversicherung vorlegen zu lassen. Denken Sie daran, vertraglich festzulegen, dass der Untermietvertrag mit dem Hauptmietvertrag endet. In der Regel besteht für den Untermieter keine Möglichkeit, die Wohnung zu übernehmen, falls Sie als Hauptmieter ausziehen.
Bedenken Sie bitte auch, dass nur zwischen Ihnen und unserer Gesellschaft ein Mietvertrag besteht und nur Sie (als Vertragspartner) unser Ansprechpartner sein werden.

Wichtig: Die Überlassung der gesamten Mietwohnung an Dritte ist generell nicht möglich! Nur unter eng gefassten Ausnahmebestimmungen können wir eine Zustimmung erteilen. Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter​.

Versicherungen

Die Wohnanlage ist gegen die üblichen Gefahren versichert.

Sie können sich durch den Abschluss einer Versicherung vor den Folgen aus Schäden schützen, die man an den Gegenständen des Vermieters verursacht.
Als mögliche Versicherungsarten kommen die Privat-Haftplichtversicherung und die Hausratversicherung in Betracht.

Privat-Haftplichtversicherung
Die Privat-Haftplichtversicherung tritt immer dann ein, wenn der Versicherte (Mieter) Schäden an fremdem Eigentum herbeiführt. Dabei ist aber die vorsätzliche Beschädigung fremder Sachen ausgeschlossen. (§ 152 Versicherungsvertragsgesetz)

Achtung: Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen sehen in der Regel vor, dass fremde Sachen, die der Versicherungsnehmer (Mieter) gemietet, gepachtet oder geliehen hat, von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Mieter muss somit entweder die gemieteten Sachen durch einen gesonderten Versicherungsvertrag in den Versicherungsschutz einbeziehen oder bei Neuabschluss darauf achten, dass die gemieteten Sachen mit unter den Versicherungsschutz fallen. (Siehe Versicherungspolice !)

Informieren Sie sich bei verschiedenen Versicherungsträgern!

Hausratversicherung
Mit der Hausratversicherung wird der gesamte Hausrat erfasst - also alle Sachen, die in einem Haushalt zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen. Mit der Hausratversicherung sind somit auch alle fremden Sachen (auch die des Vermieters) mitversichert. Anders als bei der Privat-Haftplichtversicherung sind hier jedoch nur Schäden versichert, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Glasbruch verursacht wurden, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist (§ 61 Versicherungsvertragsgesetz).

Achtung: Die in der Hausratversicherung enthaltene Glasbruchversicherung erfasst in der Regel wegen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen nicht den Bruch von Mehrscheiben- und Isolierverglasungen. Wollen Sie dieses Risiko in die Versicherung einbeziehen, müssen Sie hierüber eine gesonderte Vereinbarung mit der Versicherung treffen.

Wichtig: Da von der Hausratversicherung auch fremde Sachen erfasst werden, muss ständig darauf geachtet werden, dass keine Unterversicherung eintritt. Im Schadensfall kann eine Unterversicherung dazu führen, dass dem Versicherungsnehmer nur ein Teil seines Schadens ersetzt wird. (§ 56 Versicherungsvertragsgesetz)

Gerne informieren wir Sie über günstige Versicherungsangebote.

(siehe auch Punkt: Wasser)

Wartung

Alle technischen Einrichtungen in der Wohnanlage werden regelmäßig gewartet. Der hierdurch entstehende finanzielle Aufwand wird in die Betriebskosten integriert.

1. Heizung
Eine von uns beauftragte Firma überprüft die Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlage sowie die Einstellung des Brenners. Eine gut gepflegte Anlage arbeitet sparsamer. Eventuell notwendige Reparaturen finden keinen Eingang in Ihre Heizkostenabrechnung.
(siehe auch Punkt: Heizung)

2. Warmwasser
Eine von uns beauftragte Firma überprüft die Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlage, eicht die Warmwasserzähler und befüllt die Warmwasseraufbereitungsanlage, die mit der Heizungsanlage verbunden ist. Ebenso werden Wasserablagerungen und Verbrennungsrückstände im Inneren beseitigt. Eventuell notwendige Reparaturen werden nicht über die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung abgerechnet.
(siehe auch Punkt: Wasser)

3. Aufzug
Je nach Wohnobjekt haben wir mit verschiedenen Firmen einen Wartungsvertrag abgeschlossen. Die durch diesen Vertrag entstehenden Kosten gehen als Wartungskosten in Ihre Betriebskostenabrechnung ein. Hierzu zählen insbesondere die Kosten für die Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege der Anlage, regelmäßige Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und -sicherheit ( TÜV ) einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann. Die restlichen Reparaturkosten finden keinen Eingang in Ihre Betriebskostenabrechnung.
(siehe auch Punkt: Aufzug)

4. Kabelfernsehen
Durch die Kabel Deutschland GmbH oder einen anderen zugelassenen Anbieter wird die Versorgung und Betriebsbereitschaft des Breitbandnetzes gewährleistet. Die Belegung der einzelnen Senderplätze sowie die Erweiterung oder Reduzierung der Programmanbieter bleibt der Versorgungsgesellschaft vorbehalten.
(siehe auch Punkt: Fernsehen)

Welche Firma wartet welche Anlage?

Wir haben unterschiedliche Firmen für die Wartungen in unseren Wohn- und Gewerbeobjekten beauftragt. Gern geben wir Ihnen nähere Auskünfte. Kontaktieren Sie einfach Ihren zuständigen Sachbearbeiter.

Wasser

Informationen zum Trinkwasser finden Sie auf jew. Homepage der Wasserbetriebe ihrer Stadt. Hier finden Sie ebenfalls nützliche Hinweise, um den Trinkwasserverbrauch zu senken.

Sofern ein fremd- oder selbstverursachter Wasserschaden an der Mietsache auftritt, sollten Sie uns umgehend Ihren zuständigen Sachbearbeiter benachrichtigen:

Im Übrigen empfehlen wir den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung und einer Hausratversicherung.
(siehe auch Punkt: Versicherung)

Bitte denken Sie daran, dass einmal jährlich eine Ablesung der Kaltwasseruhren und der Warmwasseruhren - sofern in Ihrer Wohnung schon vorhanden - erfolgt.
Zur Terminabsprache können Sie sich gern an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.
(siehe auch Punkt: Wartung)